Nichtsdestotrotz wird [der Bejnoni] keineswegs „Gerechter“ genannt. Denn diese Überlegenheit des Lichtes der g‑ttlichen Seele über die Finsternis und Torheit der Kelipa, die automatisch weggestoßen wird, gilt nur für ihre erwähnten drei Gewänder, nicht aber für das Wesen und die Essenz [der g‑ttlichen Seele] gegenüber dem Wesen und der Essenz der Kelipa. Beim Bejnoni sind nach dem Gebet Wesen und Essenz der tiergleichen Seele, die von der Kelipa in der linken Herzkammer [genährt wird], keineswegs von ihrem Ort getrieben. Die Feuerzungen der G‑ttesliebe sind dann nicht mehr in seiner rechten Herzkammer offenbart; [das Herz] ist vielmehr mit verborgener Liebe ausgelegt, mit der natürlichen Liebe der g‑ttlichen Seele, wie im Folgenden erklärt wird1. Und dann kann die Torheit des „bösen Narren“2 in der linken Kammer seines Herzens offen zum Ausdruck gelangen und nach allen materiellen Dingen dieser Welt begehren, sowohl erlaubter als auch, G‑tt behüte, verbotener Natur, als hätte er nie gebetet. Bei einer [Begierde für eine] verbotene Sache jedoch kommt es ihm nicht in den Sinn, das Verbot tatsächlich zu übertreten, G‑tt behüte. Es kann jedoch „sündhaften Gedanken, die schwerwiegender als die eigentliche Sünde sind“3 gelingen, ihm ins Gehirn zu steigen und ihn vom Toralernen und Dienst G‑ttes abzulenken. Wie unsere Meister sel. A. sagten: „Vor drei Sünden bleibt der Mensch an keinem einzigen Tag bewahrt – vor sündhaften Gedanken, [mangelnder] Konzentration beim Gebet etc.“4